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Privatsphäre und Datenschutz

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG
BrandMates e.K.

§ 1 Allgemeines

Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Webseiten. Falls Sie über Links auf andere Seiten weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.

§ 2 Kundendaten

Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. So muss z.B. zur Zustellung der Waren Ihr Name und Ihre Anschrift an den Warenlieferanten weitergegeben werden. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben.

 Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt haben.

§ 3 Nutzungsprofile

Zum Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote erstellen wir unter Verwendung von Nutzungsdaten pseudonymisierte Nutzungsprofile. Unter Nutzungsdaten fallen insbesondere Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung unserer Seiten und Angebote durch den Käufer. Sie sind berechtigt, dieser Art der Nutzung Ihrer Nutzungsdaten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile werden nicht mit Ihren personenbezogenen Daten zusammengeführt.

§ 4 Informationen über Cookies

(1)     Zur Optimierung unseres Internetauftritts setzen wir Cookies ein. Es handelt sich dabei um kleine Informationsdateien, die im Arbeitsspeicher Ihres Computers gespeichert werden. Diese Cookies werden nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Rechner (Langzeit-Cookies) und erkennen ihn beim nächsten Besuch wieder. Dadurch können wir Ihnen einen besseren Zugang auf unsere Seite ermöglichen.

(2)     Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen "Cookies blockieren" wählen. Dies kann aber eine Funktionseinschränkung unserer Angebote zur Folge haben.

§ 5 Newsletter

Bei Anmeldung zum Newsletter wird Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Die nachstehende Einwilligung haben Sie gesondert oder ggf. im Verlauf des Bestellprozesses ausdrücklich erteilt:

 Newsletter bestellen

 Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie den Newsletter nicht weiter beziehen wollen, dann können Sie sich folgendermaßen abmelden: info@brandmates.de.

§ 6 Auskunft

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung dieser Daten. Die Auskunft kann Ihnen auf Verlangen auch elektronisch erteilt werden. Bitte wenden Sie sich zur Auskunftserteilung an:

 (_____)
 Im Füllenschlag 7
 65510 Idstein
 info@brandmates.de.
 

Bearbeitungshinweise und Erläuterungen

=========================================================================

Bitte die für Sie in Betracht kommenden Punkte sorgfältig lesen!

 I. Kundendaten
 Bei Kundendaten handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift, Kontoverbindung etc. des Käufers, die im Regelfall während des Bestellvorgangs erhoben werden. Sie dürfen diese personenbezogenen Daten grundsätzlich nur zur Vertragsbegründung und -erfüllung benutzen. So können Sie z.B. die Anschrift an den Warenlieferanten weitergeben. Für jede andere Nutzung der Daten, z.B. die Weitergabe an Adresshändler, benötigen Sie hingegen die aktive Einwilligung des Kunden (z.B. per Häkchensetzen).
 Es reicht nicht aus, dass der Kunde der gesamten Datenschutzerklärung zustimmt. Jeder abweichenden Nutzung muss er gesondert zustimmen, eine Einwilligung darf ihm nicht "untergeschoben" werden.

 II. Bonitätsüberprüfung
 Sollten Sie die Kundendaten zur Bonitätsprüfung weitergeben, dann müssen Sie darauf hinweisen. Bonitätsprüfungsunternehmen stellen für diesen Fall einen entsprechenden Hinweistext bereit, den Sie an diese Datenschutzerklärung anhängen können. Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob eine einfache Information genügt oder ob der Kunde aktiv der Weitergabe zur Überprüfung zustimmen muss. Wenn Sie in Vorleistung treten, d.h. Ihre Ware per Rechnung verschicken, dann sollte eine einfache Information genügen.

 III. Online-Shop Web-Analyse-Tools
 Es gibt einige private Anbieter von Online-Shop Web-Analyse-Tools. Der Einsatz von Google Analytics ist umstritten. Achten Sie bei den Tools darauf, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die dauerhafte Speicherung von IP-Adressen ohne aktive Einwilligung des Kunden (z.B. per Häkchensetzen) wird von Datenschutzbehörden und einigen Gerichten als unzulässig angesehen, da es sich auch um personenbezogene Daten handeln soll.
 Anbieter von Web-Analyse-Tools bieten oft einen Text an, der auf den Einsatz des Tools hinweist und den Sie an diese Datenschutzerklärung noch zusätzlich anhängen können.

 IV. Cookies
 Seien Sie achtsam beim Einsatz von sogenannten Langzeit-Cookies. Diese werden im Arbeitsspeicher des Computers des Käufers gespeichert und geben beim erneuten Shopbesuch Informationen ab, um den Rechner wieder zu erkennen. Wenn die von Ihnen (oder auch Ihrem Web-Analyse-Tool) eingesetzten dauerhaften Cookies personenbezogene Daten speichern (z.B. Namen, Passwort, E-Mail), dann müssen Sie Ihre Kunden darüber aufklären, den Grund für die Speicherung angeben und sie aktiv zur Einwilligung auffordern (z.B. per Häkchensetzen). Bei Cookies ohne Personenbezug reicht hingegen die reine Unterrichtung in der Datenschutzerklärung aus.
 Wenn Sie den Kunden aktiv zur Einwilligung in den Einsatz von dauerhaften Cookies mit Personenbezug auffordern, dann sollte der Text dieser Einwilligung auch in der Datenschutzerklärung wiederholt werden.

 V. Newsletter
 Ein einfacher Hinweis auf den Newsletterversand in der Datenschutzerklärung reicht nicht!!!! Der unerwünschte Versand von Newslettern verstößt gegen des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und kann kostenpflichtig abgemahnt werden.
 Wenn Sie einen Newsletter versenden, dann müssen Sie dem Kunden um seine Zustimmung bitten und diese auch protokollieren. Der Kunde muss sich aktiv (z.B. per Häkchensetzen) und gesondert für den Newsletter anmelden. Der Anmeldetext sollte auch in der Datenschutzerklärung wiederholt werden. Weiterhin müssen Sie Ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, sich vom Newsletter wieder abzumelden, z.B. über einen Abmelde-Link am Ende jedes verschickten Newsletters.
 Exkurs: Double Opt-in Verfahren Bei diesem Anmeldeverfahren muss der Kunde noch zusätzlich eine E-Mail bestätigen / einen Bestätigungslink anklicken, bevor er wirksam für den Newsletter registriert wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Dritter den Kunden gegen oder ohne seinen Willen anmeldet. Außerdem kann die beantwortete Registrierungsmail im Streitfall als Beweis für die Einwilligung vorgelegt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung für dieses Verfahren gibt es nicht. Es besteht das Risiko, dass die Registrierungsmail als unerlaubte Zusendung von Werbung angesehen wird. Die Rechtsprechung tendiert jedoch dazu, das Double Opt-in Verfahren für zulässig zu erachten.

 Anwalt am Telefon

 Weitere Informationen zur Datenschutzerklärung bekommen Sie über unsere telefonische Anwaltshotline zum Festpreis für nur 19,90 Euro. Sie erhalten sofort kompetente Auskunft zu Ihrer Rechtsfrage.


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